Glossar Produkthaftung

Produkthaftung

Die Produkthaftung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Herstellers oder Inverkehrbringers, für Schäden zu haften, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Sie stellt sicher, dass Verbraucher bei Sach- oder Personenschäden Anspruch auf Ersatz haben, ohne ein Verschulden nachweisen zu müssen.

Grundlage ist in Deutschland das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das die EU-Richtlinie 85/374/EWG umsetzt. Es gilt für alle Unternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Als fehlerhaft gilt ein Produkt, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann.

Ziele und Nutzen

  • Schutz von Verbrauchern vor unsicheren Produkten
  • Verantwortungsbewusstsein der Hersteller fördern
  • Sicherstellung von Qualität und Sicherheit
  • Vertrauensbildung im Markt
  • Anreiz für präventives Risikomanagement

Grundprinzipien oder Bestandteile

  • Verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers
  • Definition von Produktfehlern (Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktionsfehler)
  • Haftungsgrenzen und Verjährung
  • Rückverfolgbarkeit und Dokumentationspflichten
  • Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers

Normative Grundlagen

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
  • EU-Richtlinie 85/374/EWG
  • ISO 9001 und ISO 13485 – unterstützen durch präventive Qualitätssicherung

Bedeutung für Unternehmen

Produkthaftung zwingt Unternehmen zu sorgfältiger Qualitätssicherung und Dokumentation. Ein wirksames Qualitätsmanagementsystem hilft, Haftungsrisiken zu minimieren und Vertrauen aufzubauen. Wer Produktsicherheit nachweislich gewährleistet, schützt nicht nur Kunden, sondern auch das eigene Markenimage und seine rechtliche Position.